Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier findest du unsere allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, die für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen von Euro Optics B.V. gelten.

Artikel 1 – Gültigkeit dieser Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote von Euro Optics B.V., Verträge über die Lieferung und/oder Herstellung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen sowie für Lieferungen und Leistungen, es sei denn, mit Euro Optics B.V. wurde schriftlich was anderes vereinbart. Änderungen durch Auftraggeber gemäß ihren eigenen Bedingungen werden von Euro Optics B.V. nicht akzeptiert.

Artikel 2 – Angebote

A. Alle Angebote, egal ob sie in speziellen Angeboten, Preislisten, Lagerbestandsangaben oder sonst wie gemacht werden, sind – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – komplett unverbindlich.

B. Alle Verträge, auch wenn sie von Leuten abgeschlossen wurden, die für Euro Optics B.V. arbeiten oder nicht, sind erst dann für Euro Optics B.V. verbindlich, wenn sie von Euro Optics B.V. oder jemandem, den Euro Optics B.V. ausdrücklich dazu ermächtigt hat, schriftlich oder mündlich bestätigt wurden oder ohne vorherige Auftragsbestätigung ausgeführt wurden.

C. Die Auftragsbestätigung gilt als korrekt und akzeptiert, wenn nicht innerhalb von … Stunden/Tagen nach dem Versand durch Euro Optics B.V. schriftliche Einwände eingehen.

D. Wenn der Auftraggeber ausdrücklich um ein Angebot bittet, der Auftrag, auf den sich das Angebot bezieht, aber nicht kommt, können – soweit üblich – die Kosten, die Euro Optics B.V. für die Erstellung des Angebots hatte, in Rechnung gestellt werden.

Artikel 3 – Änderungen im Vertrag

A. Wenn nach der Auftragserteilung noch Änderungen bei der Ausführung gewünscht werden, müssen diese rechtzeitig und schriftlich bei Euro Optics B.V. gemeldet werden. Wenn die Änderungen mündlich oder telefonisch mitgeteilt werden, geht das Risiko für die Umsetzung auf Kosten des Auftraggebers.

B. Euro Optics B.V. behält sich das Recht vor, bei Änderungen im Auftrag eventuell den Preis anzupassen.

C. Änderungen an einem schon erteilten Auftrag können dazu führen, dass die vor den Änderungen vereinbarte Lieferzeit von Euro Optics B.V. überschritten wird. Für solche Verzögerungen übernimmt Euro Optics B.V. keine Verantwortung.

Artikel 4 – Wie der Vertrag umgesetzt wird

A. Euro Optics B.V. entscheidet, wie der Auftrag erledigt werden soll. Wenn der Auftraggeber fragt, muss Euro Optics B.V. ihm vorher sagen, wie der Auftrag gemacht wird, es sei denn, das passt nicht zur Art des Auftrags.

B. Euro Optics B.V. kann den Auftrag oder Teile davon ohne die Zustimmung des Auftraggebers an Leute, die nicht bei ihm angestellt sind, weitergeben oder von denen ausführen lassen, wenn das seiner Meinung nach eine gute oder effiziente Ausführung des Auftrags fördert.

Artikel 5 – Mehr- und Minderarbeit

A. Euro Optics B.V. kann zusätzliche Arbeiten ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers in Rechnung stellen, wenn Euro Optics B.V. meint, dass diese zusätzlichen Arbeiten für die Fertigstellung des Auftrags notwendig sind und die Kosten dafür nicht mehr als 10 % des ursprünglich vereinbarten Betrags betragen.

B. Wenn die Mehrarbeit mehr als 10 % von dem ursprünglich vereinbarten Betrag abweicht, besprechen die Parteien, was zu tun ist.

C. Wenn es zu Minderleistungen kommt, werden dem Auftraggeber 10 % des Minderpreises als Entschädigung für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn berechnet.

Artikel 6 – Preise

A. Die Preise von Euro Optics B.V. sind netto und ohne Abzug oder Rabatt, wenn nicht anders vereinbart.

B. Die Preise von Euro Optics B.V. gelten für Lieferungen an Unternehmen. Wenn die Lieferung auf Wunsch des Auftraggebers woanders hingeht, muss der Auftraggeber die zusätzlichen Kosten dafür übernehmen.

C. Preisangaben werden nur auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise gemacht.

D. Wenn sich nach dem Vertragsabschluss die Preise für Materialien, Rohstoffe oder Halbfertigprodukte, Löhne, Prämien jeglicher Art, Frachtkosten, Steuern, Wechselkurse und/oder andere Faktoren, die den Preis der Waren oder Dienstleistungen beeinflussen, ändern, kann Euro Optics B.V. diese Änderungen dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

E. Wenn diese Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss passiert, kann der Auftraggeber, wenn er das schriftlich innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Preiserhöhung Euro Optics B.V. mitteilt, den Auftrag zurückziehen und nur die bereits erbrachten Leistungen auf Basis der vor der Erhöhung geltenden Preise bezahlen. mitteilen, den Auftrag zurückzuziehen und nur die bereits erbrachten Leistungen auf Basis der vor der Erhöhung geltenden Preise zu bezahlen.

Artikel 7 – Informationspflicht des Auftraggebers

A. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Infos, die Euro Optics B.V. vernünftigerweise braucht, um den Auftrag nach eigenem Ermessen gut zu erledigen, in der gewünschten Form bei Euro Optics B.V. ankommen.

B. Euro Optics B.V. kann die Ausführung des Auftrags auf Eis legen, bis der Auftraggeber die im letzten Absatz genannte Verpflichtung erfüllt hat.

Artikel 8 – Lieferung

A. Lieferzeiten (und Reparaturdauer) sind unverbindlich und nur ungefähr angegeben. Eine Überschreitung der Lieferzeit kann niemals, auch nicht nach einer Inverzugsetzung, einen Anspruch auf Schadenersatz begründen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich schriftlich festgelegt, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt, oder dies geht eindeutig aus dem Vertrag hervor.

B. Sobald die Waren für den Auftraggeber getrennt werden, geht das auf seine Kosten und sein Risiko.

C. Wenn die von Euro Optics B.V. verkauften Sachen oder angebotenen Dienstleistungen, nachdem sie dem Käufer oder Auftraggeber angeboten wurden, von diesem nicht angenommen werden, stehen sie ihm für … Stunden/Tage/Wochen zur Verfügung. Die Sachen werden während dieser Zeit auf seine Kosten und sein Risiko gelagert. Nach Ablauf der oben genannten Zeit hat Euro Optics B.V. das Recht, entweder die Erfüllung des Vertrags zu verlangen oder ihn ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dass das Recht von Euro Optics B.V. auf Schadenersatz gegenüber dem Käufer oder Auftraggeber davon berührt wird.

D. Bei einer Reparatur werden die ausgetauschten Materialien oder Waren an den Auftraggeber übergeben, wenn das bei der Beauftragung der Reparatur ausdrücklich verlangt wurde. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber diese Materialien und Waren bedingungslos zugunsten von Euro Optics B.V. aufgegeben hat, ohne dass der Auftraggeber einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen kann. Wenn und soweit es nach Ansicht von Euro Optics B.V. nötig und/oder sinnvoll ist, kann Euro Optics B.V. die ausgetauschten Materialien oder Waren vernichten oder vernichten lassen.

Artikel 9 – Sicherheitsleistung

A. Euro Optics B.V. kann immer verlangen, dass der Auftraggeber vor Beginn oder Fortsetzung der Arbeiten und vor der Lieferung oder Fortsetzung der Lieferung eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen nach Ansicht von Euro Optics B.V. stellt.

B. Wenn die geforderte Sicherheit nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen wird oder sich die Rechtsform des Auftraggebers geändert hat, kann Euro Optics B.V. den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention auflösen und die bereits gelieferten und noch nicht verarbeiteten Waren zurücknehmen, unbeschadet der Rechte, die Euro Optics B.V. dann auf Zahlung der bei Beendigung des Vertrags aufgrund der geleisteten Arbeiten und Lieferungen sowie der entstandenen Kosten zustehen. Die Angemessenheit der Sicherheitsleistung liegt im Ermessen von Euro Optics B.V..

Artikel 10 – Bezahlung

A. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, zahlst du entweder bar an Euro Optics B.V. oder überweist den Betrag auf ein von Euro Optics B.V. angegebenes Bank- oder Girokonto bei Lieferung der Waren oder direkt nach Erbringung der Dienstleistungen. In manchen Fällen kann eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung verlangt werden.

B. Bei Käufen auf Rechnung, die nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Geschäftsleitung möglich sind, muss die Zahlung von Euro Optics B.V. innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingegangen sein.

Artikel 11 – Vertragsverletzung durch den Auftraggeber

A. Wenn der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtung oder eine andere Vertragsbestimmung nicht, nicht rechtzeitig, nicht ordnungsgemäß oder nur teilweise erfüllt hat, wenn seine Waren gepfändet werden, einen Zahlungsaufschub beantragt oder wenn sein Konkurs beantragt wird, gilt er automatisch als in Verzug und der gesamte an Euro Optics B.V. geschuldete Betrag ist ohne Mahnung oder Inverzugsetzung – unabhängig von zuvor getroffenen Zahlungsvereinbarungen – sofort fällig.

B. Der unter A genannte Betrag wird um Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat erhöht, die ab Rechnungsdatum (ein Teil eines Monats wird als ganzer Monat berechnet) auf den Brutto-Rechnungsbetrag bis zur vollständigen Begleichung berechnet werden.

C. In den unter A genannten Fällen kann Euro Optics B.V. auch die Ausführung noch laufender Verträge aussetzen oder jeden Vertrag mit dem Auftraggeber ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen von Euro Optics B.V. ohne gerichtliche Intervention auflösen, und zwar ohne dass Euro Optics B.V. dem Auftraggeber gegenüber zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet ist, soweit dies durch die Nichterfüllung oder die Umstände gerechtfertigt ist.

D. Wenn Euro Optics B.V. gezwungen ist, eine unbezahlte Rechnung zur Eintreibung an Dritte (Anwalt, Gerichtsvollzieher, Inkassobüro usw.) weiterzugeben, kann Euro Optics B.V. vom Schuldner eine Entschädigung für die von Euro Optics B.V. entstandenen Kosten – in Höhe von mindestens 15 % des Brutto-Rechnungsbetrags (mindestens 250,– f), zuzüglich 30,– f Verwaltungskosten, in Rechnung zu stellen.

Artikel 12 – Zurückbehaltungsrecht

Euro Optics B.V. kann Sachen, die Euro Optics B.V. von und für den Auftraggeber hat, behalten, bis alle Kosten bezahlt sind, die Euro Optics B.V. für die Ausführung von Aufträgen des oben genannten Auftraggebers aufgewendet hat, unabhängig davon, ob diese Aufträge sich auf die oben genannten oder andere Waren des Auftraggebers beziehen, es sei denn, der Auftraggeber hat für die Kosten eine ausreichende Sicherheit gestellt.

Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt

A. Wenn Sachen geliefert wurden, bevor die dazugehörige Rechnung – auch wenn sie mit Kosten und/oder Schäden zusammenhängt – komplett bezahlt ist, bleiben diese Sachen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Euro Optics B.V. Solange die Zahlung für die Waren nicht komplett erfolgt ist, darf der Auftraggeber die Waren nicht verkaufen oder belasten, vermieten, verpfänden oder unter irgendeinem Namen Dritten zur Verfügung stellen oder sie mit einem uns nicht gehörenden Grundstück verbinden.

B. Wenn der Auftraggeber gegen den vorherigen Absatz verstößt, muss er Euro Optics B.V. eine sofort fällige Strafe zahlen, die 1½ Mal so hoch ist wie der Netto-Rechnungsbetrag, und Euro Optics B.V. kann noch mehr Schadenersatz verlangen.

C. Wenn du mit einem Auftraggeber einen Kaufvertrag abschließt, musst du die gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung gegen Feuer- und Einbruchschäden, Diebstahl, Unterschlagung, Ansprüche Dritter und Eigenrisiko angemessen und auf eigene Kosten zu versichern, oder uns gegenüber für den gesamten Schaden an diesen Waren haftbar zu sein, der für Euro Optics B.V. aus den genannten Ereignissen entsteht.

Artikel 14 – Höhere Gewalt

A. Euro Optics B.V. ist nicht verantwortlich, wenn Aufträge, die an Euro Optics B.V. gegeben wurden, nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erledigt werden, wenn das auf höhere Gewalt im weitesten Sinne des Wortes zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt versteht man auch: schwere Störungen im Produktionsprozess und sonstiges, Krieg – innerhalb und außerhalb der Niederlande –, Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Feuer und andere Katastrophen, Transportschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen, staatliche Maßnahmen.

B. Wenn es zu einer dauerhaften Situation höherer Gewalt kommt, wird Euro Optics B.V. den Auftraggeber sofort darüber informieren. Nach Erhalt dieser Nachricht hat der Auftraggeber … Stunden/Tage Zeit, um den Auftrag schriftlich zu stornieren, muss aber trotzdem den bereits erledigten Teil des Auftrags von Euro Optics B.V. abnehmen und bezahlen.

C. Wenn die höhere Gewalt nur vorübergehend ist, kann Euro Optics B.V. die Vereinbarung so lange auf Eis legen, bis die Umstände, die die höhere Gewalt verursachen, vorbei sind. Wenn die höhere Gewalt zwar nur vorübergehend ist, aber voraussichtlich länger als … Stunden/Tage/Wochen/Monate dauern wird, gilt das, was in Absatz B steht.

Artikel 15 – Haftung

A. Außer bei zwingenden Vorschriften über (Produkt-)Haftung und unter Berücksichtigung der Regeln der öffentlichen Ordnung und von Treu und Glauben ist Euro Optics B.V. nicht verpflichtet, irgendwelche Schäden, egal welcher Art, direkt oder indirekt, einschließlich Betriebsausfälle, Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder Personen beim Auftraggeber zu ersetzen.

B. Die Haftung von Euro Optics B.V. geht auf jeden Fall nicht über den Betrag hinaus, für den sie versichert ist, oder, wenn sie keine Versicherung abgeschlossen hat, über den Betrag, für den sich ein Unternehmer mit einem Unternehmen wie dem von Euro Optics B.V. normalerweise versichert.

C. Euro Optics B.V. kann jederzeit versuchen, den Schaden des Auftraggebers zu beheben, wenn und soweit das möglich ist.

Artikel 16 – Beschwerden

A. Wenn du mit den von uns gelieferten Sachen oder erbrachten Leistungen, für die es keine spezielle Garantie gibt, nicht zufrieden bist, kannst du innerhalb von … Stunden/Tagen nach Erhalt der Sachen oder nach Abschluss der Leistungen schriftlich eine Beschwerde einreichen. Wenn die Beschwerde berechtigt ist, wird Euro Optics B.V. nach eigenem Ermessen entweder die Waren oder die durchgeführten Arbeiten ersetzen oder reparieren oder die gezahlten Beträge abzüglich der entstandenen Kosten zurückerstatten.

B. Beschwerden über die Rechnung kannst du schriftlich innerhalb von … Stunden/Tagen einreichen.

C. Was unter A steht, gilt nicht, wenn es nur eine kleine Abweichung von dem ist, was wir vereinbart haben. Um zu sehen, ob eine Lieferung außerhalb der zulässigen Grenzen liegt, muss man einen Durchschnitt aus der Lieferung nehmen; eine Ablehnung kann nicht aufgrund einzelner Stücke oder Einheiten erfolgen.

Artikel 17 – Garantie

A. Für die von Euro Optics B.V. gelieferten Sachen gilt nur die Garantie, die der jeweilige Hersteller oder Lieferant Euro Optics B.V. gegeben hat und die gegenüber Euro Optics B.V. gilt.

B. Reparaturen und/oder Materialien, die eventuell für zusätzliche Kosten wie Abschlepp-, Fracht-, Aufenthalts- und Zinskosten anfallen, sind sofort zu bezahlen. Eine Rückerstattung gibt's, wenn der Hersteller oder Lieferant den Garantieanspruch akzeptiert, bis zu dem Betrag, den er Euro Optics B.V. erstattet.

Artikel 18 – Kündigung

A. Alle Verträge, die nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, enden, wenn sie erfüllt sind oder zu dem Zeitpunkt, den die Parteien oder die Nutzung bestimmen.

B. Wenn du einen Vertrag ohne feste Laufzeit kündigen willst, musst du das schriftlich machen und dabei mindestens … Tage/Wochen/Monate vorher Bescheid geben.

C. Wenn von einer der Parteien vernünftigerweise nicht mehr erwartet werden kann, dass der Vertrag weiterläuft, ohne dass die Umstände, die dazu führen, auf Kosten und/oder Risiko dieser Partei gehen, kann mit einer Kündigungsfrist von weniger als … Tagen/Wochen/Monaten oder ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.

D. Wenn jemand kündigt, obwohl er das gar nicht darf, oder die vorgeschriebene oder vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält, muss er für den Schaden aufkommen, den die andere Partei dadurch hat.

Artikel 19 – Verjährung

Alle Ansprüche des Auftraggebers aus einem Vertrag, der diesen Bedingungen unterliegt, verjähren, außer wie in Art. 6:191 BW gesagt, nach einem Jahr, gerechnet ab dem Tag, an dem die Sachen geliefert wurden oder hätten geliefert werden sollen, oder ab dem Tag, an dem die Arbeiten fertig waren oder hätten fertig sein sollen.

Artikel 20 – Streitigkeiten

A. Für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit von uns abgeschlossenen Verträgen ergeben, ist – außer wenn das Amtsgericht zuständig ist – nur das für den Sitz von Euro Optics B.V. zuständige Gericht zuständig, es sei denn, es geht um Streitigkeiten, die nichts mit dem Unternehmen oder Beruf des Auftraggebers zu tun haben.

B. Es gilt nur das niederländische Recht.